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Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und·
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie·
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
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Mindestalter |
16 Jahre |
Erforderlicher Vorbesitz |
keiner |
Einschluss |
keiner |
Unterlagen |
Pass oder Personalausweis, Lichtbild (35mm x 45mm - biometrisch), Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
Theorie |
Grundunterricht |
12 x 90min
6 x 90 (bei Vorbesitz anderer Klasse) |
spezifischer Unterricht |
2 x 90min |
Praxis |
keine Praxis, nur theoretische Ausbildung |
- Angaben ohne Gewähr-
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