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Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und·
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie·
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

  • Mindestalter
    16 Jahre
    Erforderlicher Vorbesitz keiner
    Einschluss keiner
    Unterlagen Pass oder Personalausweis, Lichtbild (35mm x 45mm - biometrisch), Sehtest, Lebensrettende Sofortmaßnahmen
    Theorie
    Grundunterricht 12 x 90min
    6 x 90 (bei Vorbesitz anderer Klasse)
    spezifischer Unterricht 2 x 90min
    Praxis keine Praxis, nur theoretische Ausbildung



    - Angaben ohne Gewähr-